Taxipreise Schwerin

Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsbedingungen und - entgelte im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Schwerin (Taxenordnung) vom 12.06.2018, zuletzt geändert durch 2. Änderung der Verordnung über Beförderungsbedingungen und -entgelte im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Schwerin (Taxenordnung) vom 08.12.2022.
Der Grundtarif für jede Fahrt beträgt:
werktags von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr 4,00 €
werktags von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
sowie sonn- u. feiertags 4,50 €
Der Kilometertarif je gefahrenen Kilometer beträgt:
beträgt 1-2 Kilometer 3,40 €
3-4 Kilometer 2,50 €
ab 5. Kilometer 2,10 €
Nacht (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) sowie Sonn- und Feiertagstarif:
1-2 Kilometer 3,70 €
3-4 Kilometer 2,90 €
ab 5. Kilometer 2,20 €
Wartezeiten, die durch den Fahrauftrag begründet sind, werden mit 40,00 € pro Stunde berechnet.
Bei ausdrücklicher Anforderung bzw. Bestellung eines Großraumtaxi (PKW ab 6 Sitzplätze einschließlich Führerplatz), oder wenn mehr als 4 Fahrgäste befördert werden, wird ein Aufschlag von einmal 7,00 € ab der Mitnahme des 5. Fahrgastes berechnet.
Zuschläge:
Der Zuschlag für die Inanspruchnahme eines Inklusionstaxis (zusätzliche technische
Fahrzeugumrüstung oder personelle Besetzung) beträgt:
für eine Beförderung im Rollstuhl 17,50 €
für das Umsetzen der zu befördernden Person
(2 Transportpersonen erforderlich) 35,00 €
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an!
Bargeldlos bezahlen
Ab sofort müssen Sie bei uns nicht mehr bar im Taxi bezahlen. Wir bieten Ihnen auch die Kartenzahlung als zusätzliches und bargeldloses Zahlungsmittel ab einem Gesamtbetrag von 20,00 € an. Damit ist das Bezahlen der Taxifahrt für Sie noch bequemer und einfacher.
Kontakt
Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen. Shuttle oder Bus gefällig? Dann nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf!