Krankenfahrten mit dem Rollstuhl-Taxi
Besondere Ansprüche verlangen besonderen Service. Unter unserem Motto "Alles aus einer Hand" garantiert Ihnen unser WM-Reisedienst diesen besonderen Service bei jedem Auftrag - von der Buchung bis zur Fahrt, hilfreiche Unterstützung beim Ein- und Aussteigen sowie beim Gepäcktransport natürlich eingeschlossen.
Sollte Ihre Mobilität durch eine Erkrankung zeitweilig oder dauerhaft eingeschränkt sein, empfiehlt sich
die Nutzung unseres Krankenfahrten-Services. Mit dieser Dienstleistung bieten wir Ihnen eine qualifizierte
Begleitung zu ambulanten bzw. stationären Behandlungen und von dort wieder nach Hause. Unser geschultes
Fahrerteam sowie unsere speziell ausgerüsteten Fahrzeuge ermöglichen Ihnen eine komfortable und sichere
Beförderung entsprechend Ihren spezifischen Bedürfnissen. In Krankenfahrten eingesetzt werden z.B.
Kompakt-Vans vom Typ VW Touran, die über einen
bequemen Ein- und Ausstieg verfügen sowie durch Komforthöhe und Klimaanlage ein angenehmes Fahrgefühl gewährleisten.
Krankenfahrdienst mit rollstuhlgerechten Taxi-Fahrzeugen
Ebenso wie für gehfähige Patienten bietet sich die Krankenfahrt vom WM-Reisedienst auch für Fahrgäste an, die auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind. Die in Krankenfahrten für Rollstuhlfahrer eingesetzten Fahrzeuge sind mit einer entsprechenden Rampe ausgerüstet. Für eine optimale Verbindung von Rollstuhl- und Personensicherung verfügen sie über das standardisierte Rückhaltesystem nach DIN 75078. So wird jede Fahrt zu einer sicheren und bequemen Tour, und zwar ohne lästiges Umsetzen des Rollstuhls bzw. ohne Probleme, den Rollstuhl zu verstauen.
Zudem ist in unseren rollstuhlgerechten Fahrzeugen eine variable Sitzpositionierung möglich. So können z.B. fünf Personen und drei Rollstühle oder alternativ sieben Personen und ein Rollstuhl sicher und komfortabel befördert werden. Seien Sie versichert: wir garantieren Ihnen in jedem Fall einen optimal auf Ihren gesundheitlichen Status angepassten, schonende Krankenfahrt.
Die Krankenfahrten vom WM-Reisedienst sichern Fahrten innerhalb von Schwerin ab ebenso wie deutschlandweit, z.B. nach Hamburg oder Berlin. Dank vorliegender EU-Lizenz sind Krankenfahrten darüber hinaus auch ins europäische Ausland möglich.
Unsere Stammfahrgäste wissen: Beim WM-Reisedienst sind Krankenfahrten mehr als ein reiner Fahrdienst. Sie dürfen Rundum-Service der Extraklasse erwarten - mit zweckmäßig ausgerüsteten, in kurzfristigen Intervallen gewarteten, perfekt gepflegten Fahrzeugen und speziell ausgebildeten, einfühlsamen und umsichtigen Fahrern.
Zur Bestellung einer Krankenfahrt stehen Ihnen unsere Disponenten unter der Rufnummer 0385 71 99 23 in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr telefonisch gerne zur Verfügung. Ihre Buchung wird dann verbindlich in unserem Terminplaner vermerkt.
Bitte beachten Sie, dass Sie ggf. zuvor mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten, da Sie sich in bestimmten Fällen von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreien lassen können.
Sie können unser Team auch mit Hilfe dieses Anfrageformulars kontaktieren. Unsere Mitarbeiter werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten und alle Ihre Fragen umfassend beantworten.
Für eine Reihe von Krankenfahrten müssen Patienten ab dem 1. Januar 2019 keine Genehmigung mehr bei der Krankenkasse einholen
Wer einen Schwerbehindertenausweis mit „aG“; „BI“; oder „H“ oder Pflegegrad 3, 4 oder 5, hat benötigt keine Genehmigung von der Krankenkasse mehr für ambulante Fahrten.
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen werden Taxifahrten zu einer ambulanten Behandlung einfacher. Sie gelten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt. Das regelt laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PbSG). Nach der Zustimmung des Bundestags am 11. Dezember 2018 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das PbSG ändert somit eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen.
Neu geregelt ist, dass für Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung die Genehmigung als erteilt gilt, wenn eine von zwei Voraussetzung erfüllt ist. Die erste ist ein Schwerbehindertenausweis mit „aG“; „BI“; oder „H“. Die zweite ist die Einstufung in den Pflegegrad 3, 4 oder 5, wobei bei der Stufe 3 eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen muss.
Kontakt
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